Erster Moritzberger Ortsrat wird gewählt!
(sbr) Am 11. September sind Kommunalwahlen. Dann werden Abgeordnete für den Stadtrat, den Kreistag und für die Ortsräte gewählt. Zum ersten Mal dürfen die Moritzberger einen Ortsrat wählen: Auf der Stadtratssitzung am 4. April 2011 wurde mit großer Mehrheit beschlossen, auch für die sogenannte Innenstadt Ortsräte einzurichten. Dazu gehören zum Beispiel auch Steuerwald und Moritzberg. Im Ortsrat West für Moritzberg, Bockfeld, Waldquelle und Godehardikamp zusammen werden in Zukunft elf Ortsratsmitglieder die Interessen des Stadtteils vertreten.
Den Ortsrat wählen darf jeder, der Bürger der Europäischen Union (EU) ist, 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in einer Straße der Bezirke wohnt, denen der Ortsrat zugeordnet ist. Im Hildesheimer Westen sind das die Bezirke 22 und 47 bis 62. Auf der Homepage der Stadt Hildesheim lässt sich genau herausfinden, zu welchem Bezirk und damit zu welchem zukünftigen Ortsrat eine Straße gehört. Auskünfte geben aber auch die Mitarbeiter des Bereichs Statistik und Wahlen bei der Hildesheimer Stadtverwaltung.
Wer sich selbst als Kandidat für die Ortsratwahl zur Verfügung stellen will, also gewählt werden möchte, kann sich auf drei verschiedene Arten bewerben:
1. Sie oder er kann sich auf der Liste einer Partei eintragen lassen – muss dafür aber nicht Mitglied dieser Partei sein, sondern nur bereit zur Zusammenarbeit.
2. Er oder sie kann sich auf der Liste einer örtlichen Wahlgemeinschaft aufstellen lassen. Solche Wahlgemeinschaften sind zum Beispiel die BAH oder das Bündnis!, sie können aber auch neu gebildet werden, zum Beispiel von Interessenvertretern einer Bürgerinitiative. Neu gebildete Wahlgemeinschaften müssen Einblick in ihre Gründung geben und von zwei Mitgliedern eidesstattlich abgesichert werden.
3. Sie oder er kann sich auch als Einzelbewerber zur Verfügung stellen, braucht dann aber, ebenso wie eine neue Wahlgemeinschaft, 20 Unterschriften von Unterstützern, die beim Verwaltungsbereich Statistik und Wahlen eingereicht werden.
Wer sich zur Kandidatur aufstellen lässt, muss EU-Bürger und 18 Jahre alt sein. Er oder sie muss mindestens sechs Monate in einer Straße der Bezirke, für die er sich wählen lassen möchte, sesshaft sein. Bis zum 25. Juli 2011, 18 Uhr, müssen die Kandidatenlisten bzw. die Einzelbewerbungen bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
Die Parteien und die Wahlgemeinschaften dürfen auf ihrer Liste bis zu 16 Bewerbern vorschlagen. Die Zahl der Einzelbewerber ist natürlich nicht begrenzt. Leute, die sich für ihren Stadtteil einsetzen möchten, sind in den nächsten Wochen gefragt und gesucht. Ganz sicher ist es auch sinnvoll, sich außerhalb der etablierten Parteien in der Ortsratarbeit zu engagieren. Auskünfte und Hilfestellungen dazu gibt der Leiter des Bereiches Statistik und Wahlen der Stadt Hildesheim, Wolfgang Heimann, Tel. 301 374.