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Hildesheimer Weltkulturerbe
St. Mauritius in der Pufferzone
(sbr) Hildesheim hat zwei Denkmäler von anerkannt außergewöhnlicher weltweiter Bedeutung: den Mariendom und die Michaeliskirche. Im Umkreis dieser Weltkulturgüter liegen weitere Juwele romanischer Baukunst: die Mauritiuskirche, Mitte des 11. Jahrhunderts erbaut und selbst eine Würdigung als Weltkulturerbe wert, die Godehardikirche, etwa 100 Jahre jünger als St. Mauritius und großartig in ihren unversehrten Dimensionen, und die kleine Kreuzkirche mit einer einzigartigen Baugeschichte. Sie wurde etwa zur selben Zeit, als St. Mauritius erbaut wurde, aus einer Torhalle der Domburg zur Kirche umgewandelt.

Diese fünf romanischen Kirchen bilden durch ihre räumliche Lage in der Stadt ein Kreuz. Im Zentrum, am Schnittpunkt der gedachten Balken, liegt der Dom. Den Querarm des Kreuzes bilden St. Michael und St. Godehard. Am Ostende des Längsarmes liegt die Kreuzkirche, am entfernten westlichen Ende die Mauritiuskirche. Diese räumliche Anordnung ist vermutlich kein Zufall, sie ist als städtebauliches Konzept für mittelalterliche Kirchengründungen öfters nachgewiesen. Der Denkmalschutz hat kürzlich diese alte Vision einer „sakralen Landschaft“ aufgegriffen und zur Grundlage einer Schutzzone für das Hildesheimer Weltkulturerbe gemacht.
Weltweit gibt es über 800 von der UNESCO anerkannte Welterbestätten. Mehr als 30 von ihnen stehen auf der Roten Liste, ihr Bestand ist gefährdet – der Kölner Dom zum Beispiel ist in seiner Wirkung durch neue Hochhausbauten beeinträchtigt. In den europäischen Städten geht die größte Bedrohung der Weltkulturgüter von der Entwicklung der Infrastruktur, von ökonomisch geprägten Entscheidungen aus. Kurzfristige wirtschaftliche Vorteile werden wichtiger genommen als die Erhaltung der Denkmäler. Bürotürme, Windkraftanlagen und Brücken können die Qualität eines außergewöhnlichen Bauwerks oder eines Altstadtensembles empfindlich schädigen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Waldschlösschenbrücke in Dresden.
Um das Welterbe – auch für zukünftige Generationen – besser zu schützen, fordert die UNESCO die Einrichtung von Pufferzonen um die ausgewiesenen Welterbestätten. Die Pufferzone soll die unmittelbare Umgebung des Kulturgutes einbeziehen und die Sichtachsen, d.h. die Aussichtspunkte und Blickschneisen zur Betrachtung der Welterbestätte. Ein Neubau, der diese Blickbeziehung hemmt oder die Harmonie der Ansicht stört, ist in einer solchen Zone nicht zulässig. Die Pufferzone soll auch solche Gebiete einbeziehen, die durch zukünftige Forschungen zum Verständnis des besonderen Wertes des Kulturgutes beitragen können. Damit kann zum Beispiel die Zerstörung künftiger Grabungsorte mit Bedeutung für die Welterbestätte verhindert werden.
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat im letzten Winter Pufferzonen für seine Welterbestätten in Goslar und Hildesheim festgelegt. In Hildesheim umschließt die Pufferzone für St. Michael und den Dom das gesamte Gebiet der mittelalterlichen Stadt mit ihren Befestigungen. Sie reicht vom Hagentorwall bis zum Kehrwiederwall, im Osten bis an die Sedanalleee und die Zingel – mittendrin der obere Teil des gedachten Kreuzes der „sakralen Landschaft“, die Achse St. Michael – Dom – St. Godehard und das Kopfstück, die Kreuzkirche.
Im Westen enthält die Pufferzone das Gebiet, das die wichtigste Sichtachse auf St. Michael und den Dom bildet: die Panoramaansicht vom Hang des Berghölzchens auf die Hildesheimer Altstadt. Diese Blickbeziehung ist von besonderer Güte, weil der Blick vom Berge über die 35 Meter tiefer im Tal liegende Innerste auf die Kirchen fällt, die jenseits des Flusses auf Hügeln deutlich hervorragen. Diese seit Jahrhunderten immer wieder abgebildete Ansicht wird durch die Pufferzone geschützt.

Auf dem Moritzberg reicht die Pufferzone von der Linie Bergsteinweg – Bergstraße bis zur Mittelallee. Im Westen wird sie begrenzt von der Straße zum Berghölzchen-Hotel und schließt beide Bergholzterrassen über der Mittelallee ein. Am Endpunkt der Längsausdehnung der Pufferzone liegt St. Mauritius – auch hier folgt die Schutzzone dem mittelalterlichen Bauplan.
St. Mauritius und das Wohngebiet zwischen Bergsteinweg/Bergstraße und Mittelallee sind damit eng an das Hildesheimer Weltkulturerbe geknüpft und als Pufferzone geschützt, insbesondere vor baulichen Anlagen von nicht angemessener Höhe und Größe und unpassender Gestaltung. Die UNESCO hat diese Pufferzone begrüßt und kürzlich die zuständigen Behörden aufgefordert, sie nun auch zu unterfüttern, d. h. Regelungen zu ihrer Sicherung festzulegen: Was darf in der Schutzzone passieren und was nicht? Und wie sollen diese Vorschriften durchgesetzt werden?
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