Stadtteilzeitung Hildesheim West
Nr. 238 · Mai 2013
Hüttemann beschäftigt Presserat
Missbilligung für Kommentar in der HAZ
(sbr) Manfred Hüttemann ist stellvertretender Chefredakteur der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung, er ist zuständig für Lokales und Kommunalpolitik. Seit Jahren fällt auf, dass er in Presseberichten und Kommentaren immer wieder gegen Stadtbaurat Dr. Kay Brummer mobilisiert. Er kündigte wiederholt dessen Abwahl an, stellt ihn als Störenfried dar und behauptet gern, „Quellen aus dem Rathaus“ würden Brummer als fachlich inkompetent bezeichnen.
Verstärkung erhält Manfred Hüttemann hin und wieder von seinem Chefredakteur Dr. Hartmut Reichardt. Dessen Presseartikel „Des Stadtbaurats neue Fassade“ vom 11. Dezember 2010 über Brummers Absage, mit der ganzen Familie nach Hildesheim zu ziehen, führte zu empörten Leserbriefen wegen Reichardts herabsetzendem Stil, wegen der Hetzkampagne, die sich zunehmend abzeichnete.
Eine Journalistin bestätigte Moritz vom Berge bezüglich der Berichte in der HAZ: „Was – eigentlich von Beginn an – zum Nachteil von Dr. Brummer veranstaltet wird, ist erbärmlich und unwürdig. Und es ist auch unprofessionell.“ Der Deutsche Presserat hat nun eine offizielle Missbilligung zu einem am 22. Dezember 2011 von Manfred Hüttemann verfassten Kommentar ausgesprochen. Unter der Überschrift „Abwahl oder Lähmung der Stadt“ hatte Hüttemann angekündigt, Oberbürgermeister Kurt Machens plane die Abwahl Brummers - „Und das schon bald“. Kay Brummer hatte unter anderem gegen diese Behauptung Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt, Chefredakteur Hartmut Reichardt musste die Rückfrage des Presserates mit einem Dementi beantworten – weder hatte der OB das Ziel der Abwahl eingeräumt noch hatte die Abwahl stattgefunden.
Der Presserat wertete Hüttemanns Kommentar als Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex – gegen das Gebot, mit Sorgfalt den Wahrheitsgehalt von Informationen vor der Veröffentlichung zu überprüfen. Der Deutsche Presserat ist im letzten Jahr von 1500 Menschen gebeten worden, redaktionelle Beiträge nach ethischen Gesichtspunkten zu überprüfen. In 670 Fällen wurde entschieden. 22 Rügen, 51 Missbilligungen sowie 115 mildere Maßnahmen waren die Folge, das heißt in knapp 30 Prozent der untersuchten Fälle wurden die Journalisten getadelt.
Manfred Hüttemann machte die Missbilligung – wie vom Presserat erwünscht – durch einen Artikel in der HAZ am 16.4.2013 selbst bekannt. Schon in der Überschrift schießt er wiederum weit über eine objektive Berichterstattung hinaus: „Brummer beschäftigt Presserat“. Die Formulierung legt nahe, dass Brummers Beschwerde eine unnütze Belästigung für den Presserat wäre – dass er Unrechtes tut. Diese Strategie benutzt Hüttemann öfters: Das Opfer, das sich gegen falsche Berichterstattung wehrt, wird dargestellt als der Schuldige, als Täter. Es ist aber umgekehrt: Hüttemann hat schlecht recherchiert oder den Artikel bewusst geschrieben, um Brummers Abwahl zu fördern. Damit ist er selbst der Täter – ein Schreibtischtäter. Er sollte Verantwortung für seine Taten übernehmen oder seine „Quellen“ exakt nennen.
Foto: HAZ
Verstärkung erhält Manfred Hüttemann hin und wieder von seinem Chefredakteur Dr. Hartmut Reichardt. Dessen Presseartikel „Des Stadtbaurats neue Fassade“ vom 11. Dezember 2010 über Brummers Absage, mit der ganzen Familie nach Hildesheim zu ziehen, führte zu empörten Leserbriefen wegen Reichardts herabsetzendem Stil, wegen der Hetzkampagne, die sich zunehmend abzeichnete.
Eine Journalistin bestätigte Moritz vom Berge bezüglich der Berichte in der HAZ: „Was – eigentlich von Beginn an – zum Nachteil von Dr. Brummer veranstaltet wird, ist erbärmlich und unwürdig. Und es ist auch unprofessionell.“ Der Deutsche Presserat hat nun eine offizielle Missbilligung zu einem am 22. Dezember 2011 von Manfred Hüttemann verfassten Kommentar ausgesprochen. Unter der Überschrift „Abwahl oder Lähmung der Stadt“ hatte Hüttemann angekündigt, Oberbürgermeister Kurt Machens plane die Abwahl Brummers - „Und das schon bald“. Kay Brummer hatte unter anderem gegen diese Behauptung Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt, Chefredakteur Hartmut Reichardt musste die Rückfrage des Presserates mit einem Dementi beantworten – weder hatte der OB das Ziel der Abwahl eingeräumt noch hatte die Abwahl stattgefunden.
Der Presserat wertete Hüttemanns Kommentar als Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex – gegen das Gebot, mit Sorgfalt den Wahrheitsgehalt von Informationen vor der Veröffentlichung zu überprüfen. Der Deutsche Presserat ist im letzten Jahr von 1500 Menschen gebeten worden, redaktionelle Beiträge nach ethischen Gesichtspunkten zu überprüfen. In 670 Fällen wurde entschieden. 22 Rügen, 51 Missbilligungen sowie 115 mildere Maßnahmen waren die Folge, das heißt in knapp 30 Prozent der untersuchten Fälle wurden die Journalisten getadelt.
Manfred Hüttemann machte die Missbilligung – wie vom Presserat erwünscht – durch einen Artikel in der HAZ am 16.4.2013 selbst bekannt. Schon in der Überschrift schießt er wiederum weit über eine objektive Berichterstattung hinaus: „Brummer beschäftigt Presserat“. Die Formulierung legt nahe, dass Brummers Beschwerde eine unnütze Belästigung für den Presserat wäre – dass er Unrechtes tut. Diese Strategie benutzt Hüttemann öfters: Das Opfer, das sich gegen falsche Berichterstattung wehrt, wird dargestellt als der Schuldige, als Täter. Es ist aber umgekehrt: Hüttemann hat schlecht recherchiert oder den Artikel bewusst geschrieben, um Brummers Abwahl zu fördern. Damit ist er selbst der Täter – ein Schreibtischtäter. Er sollte Verantwortung für seine Taten übernehmen oder seine „Quellen“ exakt nennen.