Stadtteilzeitung Hildesheim West
Nr. 241 · September 2013
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Moritzberg Verlag
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Bäckerei Krone

Städtisches Briefwahlbüro geöffnet

Am Sonntag, 22. September, findet im Wahlgebiet der Stadt Hildesheim zeitgleich mit der Bundestagswahl die Direktwahl einer Oberbürgermeisterin bzw. eines Oberbürgermeister statt.

Die amtlichen Benachrichtigungen für beide Wahlen (Wahlbenachrichtigungskarten) werden bis zum 30. August allen Wahlberechtigten zugestellt. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Regelungen in den wahlrechtlichen Vorschriften wird für jede dieser Wahlen eine gesonderte, farblich unterschiedliche, Wahlbenachrichtigungskarte versandt. Dieses hat seine besondere Bedeutung z.B. darin, dass im Wahllokal die Karte für die Oberbürgermeisterwahl (gelbe Farbe) dem Wahlberechtigten für eine etwa notwendige Stichwahl wieder mitgegeben wird.

Wer am Wahltag gehindert ist an der Wahl teilzunehmen und sich schon vor Erhalt seiner Wahlbenachrichtigungskarte(n) für eine längere Zeit außerhalb seiner Wohnsitzadresse aufhält, kann schriftlich Briefwahl beantragen.

Für den hierzu benötigten Antrag, der für den Normalfall auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, hat die Stadt ab sofort unter der Internetadresse www.hildesheim.de/wahlen einen Online-Briefwahlantrag ins Netz gestellt.

Wird der Versand der Unterlagen an eine andere als die Heimatadresse gewünscht, ist die genaue Aufenthaltsanschrift zwingend anzugeben. In diesem Fall erfolgt eine gleichzeitige Mitteilung des Wahlamtes an die Wohnanschrift der wahlberechtigten Person, um einem Missbrauch bei der elektronischen Form der Beantragung durch unberechtigte Dritte entgegen zu wirken.

In der Zeit vom 26. August bis zum 20. September ist wieder das Briefwahlbüro im Wahlamt, Hannoversche Straße 6 A, geöffnet. Hier können die Briefwahlunterlagen persönlich beantragt und abgeholt bzw. die Briefwahl an Ort und Stelle auch gleich ausgeübt werden. Wer für die Beantragung oder Aushändigung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person berechtigt sein will, muss dieses durch eine Vollmacht belegen und sich auf Verlangen ausweisen können.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros in der Hannoversche Straße 6 A sind: Montag bis Mittwoch 8.00 – 15.00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 17.30 Uhr, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Samstag 9.00 – 12.00 Uhr. Letzter Ausgabetag im Briefwahlbüro ist der 20. September, 18 Uhr.

Für weitere Fragen und Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches Statistik und Wahlen unter den Telefonnummer 05121 301-2774 und -2775 oder per E-Mail statistik-wahlen@stadt-hildesheim.de zur Verfügung.
Alexander Stahlhut, Stadt Hildesheim
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