Stadtteilzeitung Hildesheim West
Nr. 241 · September 2013
Deutsche Wiedervereinigung
Moritzberger Geburtshelfer
von Peter Grohmann
Am 3.10.1990 wurden Deutschland West und Ost wiedervereinigt. Im Einigungsvertrag war vorgegeben, mit welchen rechtlichen Konsequenzen die ehemalige DDR Teil der Bundesrepublik Deutschland werden sollte. Dazu gehörte selbstverständlich ein einheitliches Strafrecht und eine einheitliche Strafverfolgung. Deshalb machten sich kurz nach der Wende u.a. berufserfahrene Amts- und Staatsanwälte aus den alten Bundesländern auf in die neuen Bundesländer, um in ihrem Bereich die notwendige Geburtshilfe zu leisten. Musterfälle gab es nicht, weil die friedliche Wiedervereinigung beispiellos, ohne rationale Vorbereitung, durch emotionale Aktionen des Volkes in Deutschland Ost und West im Schnelldurchgang unter Nutzung dieses kleinen geschichtlichen Zeitfensters erzwungen worden war.
Vor diesem Hintergrund mussten die Bürger aus zwei grundverschiedenen, durch eine Mauer getrennten politischen Systemen schnellst- und bestmöglich friedlich zusammenwachsen. In der ehemaligen DDR hatten Gesellschaftsinteressen grundsätzlich Vorrang vor Individualinteressen und die staatlich gelenkte Planwirtschaft war das bestimmende Wirtschaftssystem, während in der Bundesrepublik die Individualinteressen besonders geschützt werden und die Wirtschaft von den Regeln der freien Marktwirtschaft bestimmt wird. Unter diesen Umständen haben damals drei Moritzberger insoweit Geburtshlfe geleistet in unterschiedlicher Art.
Der kürzlich mit 69 Jahren verstorbene Oberstaatsanwalt i.R. Achim Tiedt wechselte nach der Wende von der Hildesheimer Staatsanwaltschaft in das neue Bundesland Sachsen-Anhalt und leistete bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg/Saale bis zu seiner Pensionierung juristische Aufbauhilfe, vor allem im Bereich Umweltstrafrecht.
Ich war von 1992 bis 1996 Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule im sachsen-anhaltinischen Benneckenstein und habe DDR-Diplomjuristen, die Amtsanwälte werden wollten, über das geltende deutsche Verkehrsrecht informiert. Das war möglich, weil mich der damalige Leiter der Hildesheimer Staatsanwaltschaft Horst Lücke, ein weiterer Moritzberger, zu diesem Zweck zeitweise freigestellt hatte. Die Arbeit in Benneckenstein war erfolgreich. Alle 54 Amtsanwaltsanwärter haben das Examen bestanden. Bemerkenswert war, dass die besondere Situation dieser Pionierzeit das Lehrpersonal zu einem Team zusammenschweißte, das zielorientiert, aber ohne vergleichbares Beispiel, an einem Strang zog, ohne Ansehen hierarchischer Besoldungsstufen. Ob Generalstaatsanwalt oder Amtsanwalt. Wir waren eine verschworene Gemeinschaft, zum Gelingen dieses geschichtsbedungen einmaligen und unwiederholbaren Experiments verpflichtet.
Das alles kam mir in Erinnerung, als Achim Tiedt vor ein paar Wochen auf dem Moritzberg beerdigt wurde.
Am 3.10.1990 wurden Deutschland West und Ost wiedervereinigt. Im Einigungsvertrag war vorgegeben, mit welchen rechtlichen Konsequenzen die ehemalige DDR Teil der Bundesrepublik Deutschland werden sollte. Dazu gehörte selbstverständlich ein einheitliches Strafrecht und eine einheitliche Strafverfolgung. Deshalb machten sich kurz nach der Wende u.a. berufserfahrene Amts- und Staatsanwälte aus den alten Bundesländern auf in die neuen Bundesländer, um in ihrem Bereich die notwendige Geburtshilfe zu leisten. Musterfälle gab es nicht, weil die friedliche Wiedervereinigung beispiellos, ohne rationale Vorbereitung, durch emotionale Aktionen des Volkes in Deutschland Ost und West im Schnelldurchgang unter Nutzung dieses kleinen geschichtlichen Zeitfensters erzwungen worden war.
Vor diesem Hintergrund mussten die Bürger aus zwei grundverschiedenen, durch eine Mauer getrennten politischen Systemen schnellst- und bestmöglich friedlich zusammenwachsen. In der ehemaligen DDR hatten Gesellschaftsinteressen grundsätzlich Vorrang vor Individualinteressen und die staatlich gelenkte Planwirtschaft war das bestimmende Wirtschaftssystem, während in der Bundesrepublik die Individualinteressen besonders geschützt werden und die Wirtschaft von den Regeln der freien Marktwirtschaft bestimmt wird. Unter diesen Umständen haben damals drei Moritzberger insoweit Geburtshlfe geleistet in unterschiedlicher Art.
Der kürzlich mit 69 Jahren verstorbene Oberstaatsanwalt i.R. Achim Tiedt wechselte nach der Wende von der Hildesheimer Staatsanwaltschaft in das neue Bundesland Sachsen-Anhalt und leistete bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg/Saale bis zu seiner Pensionierung juristische Aufbauhilfe, vor allem im Bereich Umweltstrafrecht.
Ich war von 1992 bis 1996 Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule im sachsen-anhaltinischen Benneckenstein und habe DDR-Diplomjuristen, die Amtsanwälte werden wollten, über das geltende deutsche Verkehrsrecht informiert. Das war möglich, weil mich der damalige Leiter der Hildesheimer Staatsanwaltschaft Horst Lücke, ein weiterer Moritzberger, zu diesem Zweck zeitweise freigestellt hatte. Die Arbeit in Benneckenstein war erfolgreich. Alle 54 Amtsanwaltsanwärter haben das Examen bestanden. Bemerkenswert war, dass die besondere Situation dieser Pionierzeit das Lehrpersonal zu einem Team zusammenschweißte, das zielorientiert, aber ohne vergleichbares Beispiel, an einem Strang zog, ohne Ansehen hierarchischer Besoldungsstufen. Ob Generalstaatsanwalt oder Amtsanwalt. Wir waren eine verschworene Gemeinschaft, zum Gelingen dieses geschichtsbedungen einmaligen und unwiederholbaren Experiments verpflichtet.
Das alles kam mir in Erinnerung, als Achim Tiedt vor ein paar Wochen auf dem Moritzberg beerdigt wurde.