Stadtteilzeitung Hildesheim West
Nr. 234 · Januar 2013
Der Verlag:
Moritzberg Verlag
Unterstützer für die Webversion:
Bäckerei Krone

Informationen zur Landtagswahl 2013

Am 20. Januar 2013 wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Dabei erfolgt die Stimmabgabe grundsätzlich am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr im Wahllokal. Wer daran gehindert ist, kann auf Antrag auch per Briefwahl abstimmen. Der Antrag ist bei der Stadtverwaltung schriftlich oder mündlich (jedoch nicht telefonisch) zu stellen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können ab sofort unterschrieben per Fax unter 05121 / 301 95 28 13 oder per E-Mail unter statistik-wahlen@stadthildesheim.de beantragt werden. Hierbei sind Name, Vorname und die Anschrift mitzuteilen.
Briefwahl

Wolfgang Heimann, Bereichsleiter Statistik und Wahlen der Stadt Hildesheim
(2. v. rechts), ist mit seinem Team (Alexandrine Kaste, Florian Kleinert,
Jennifer Täuber und Bianka Verwold) für die Landtagswahl 2013 gerüstet
Foto: Helge Miethe
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen, durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte und Rücksendung der Karte in einem frankierten Briefumschlag an die Stadt Hildesheim, Bereich Statistik und Wahlen, Hannoversche Straße 6a, 31134 Hildesheim, sowie im Internet unter www.hildesheim.de/landtagswahl2013 durch Ausfüllen und Senden des dort bereitgestellten elektronischen Formulars.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können beim Bereich Statistik und Wahlen auch persönlich abgeholt werden. Ab Montag, 17. Dezember, besteht für die Wählerinnen und Wähler hier gleichzeitig auch die Möglichkeit, direkt zu wählen. Sollen die Wahlunterlagen von einer anderen Person abgeholt werden, ist diese dafür zu bevollmächtigen und erhält bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht für bis zu vier Wahlberechtigte die Unterlagen. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind wie folgt: Montag bis Mittwoch, 8 bis 15 Uhr, Donnerstag, 8 bis 17.30 Uhr (am 3. Januar 2013 bis 18 Uhr) und Freitag 8 bis 12 Uhr (am 18. Januar 2013 bis 13 Uhr). Zusätzlich hat das Briefwahlbüro an den Samstagen 5., 12. und 19. Januar 2013 von 9 bis 12 Uhr geöffnet.

Die Briefwahl endet am Freitag, 18. Januar, 13 Uhr. Danach werden Unterlagen nur noch im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ausgestellt. Im Übrigen wird auf die in Kürze erfolgende Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen verwiesen. Weitere Informationen sind unter Tel. 05121 /301 27 88 erhältlich.
Helge Miethe, Stadt Hildesheim
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