Stadtteilzeitung Hildesheim West
Nr. 236 · März 2013
Vermieter haftet für gesundheitliche Schäden
(sbr) Im online-Forum Bruneck wurden am 23. Oktober 2012 die Landwirte vor den Risiken von Mobilfunkanlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben gewarnt. Mitglieder der Umwelt- und Verbraucherorganisation diagnose-Funk erklärten, was man zum Schutz der Nutz- und Zuchttiere tun kann. Diagnose-Funk setzt sich für den Schutz vor elektromagnetischen Feldern und Strahlung ein.
Empfohlen wurde, grundsätzlich keine Mobilfunkmasten auf landwirtschaftlichen Gebäuden oder in ihrer Nähe aufzustellen. In den Gebäuden selbst sollten keine schnurlosen DECT-Telefone oder kabelloses Internet, also WLAN, benutzt werden, die ähnlich wie Mobilfunksender bis zu 300 Meter weit strahlen. Zu den DECT-Telefonen gibt es im Übrigen inzwischen Alternativen. Alle Technologien, die mit WLAN-Mikrowellentechnologien arbeiten, sollten vermieden werden.
Auch die Frage der Haftung war Thema, denn für den Landwirt stellt jeder Mietvertrag für Mobilfunksender einen guten Nebenverdienst dar. Falls gesundheitliche Folgeschäden nachgewiesen werden, können die Landwirte laut diagnose-Funk aber in Haftung genommen werden. „Nicht umsonst weigern sich die Netzbetreiber und auch der Freistaat Bayern, eine entsprechende Klausel in die Mietverträge aufzunehmen, die den Grundstücksbesitzer von allen Haftungsansprüchen, also auch von möglichen Schadenersatzklagen wegen gesundheitlicher Folgeschäden, freistellt. Es ist bezeichnend, dass keine Versicherung die Mobilfunkbetreiber gegen Folgeschäden versichert. Haftbar gemacht wird der Vermieter.“
Empfohlen wurde, grundsätzlich keine Mobilfunkmasten auf landwirtschaftlichen Gebäuden oder in ihrer Nähe aufzustellen. In den Gebäuden selbst sollten keine schnurlosen DECT-Telefone oder kabelloses Internet, also WLAN, benutzt werden, die ähnlich wie Mobilfunksender bis zu 300 Meter weit strahlen. Zu den DECT-Telefonen gibt es im Übrigen inzwischen Alternativen. Alle Technologien, die mit WLAN-Mikrowellentechnologien arbeiten, sollten vermieden werden.
Auch die Frage der Haftung war Thema, denn für den Landwirt stellt jeder Mietvertrag für Mobilfunksender einen guten Nebenverdienst dar. Falls gesundheitliche Folgeschäden nachgewiesen werden, können die Landwirte laut diagnose-Funk aber in Haftung genommen werden. „Nicht umsonst weigern sich die Netzbetreiber und auch der Freistaat Bayern, eine entsprechende Klausel in die Mietverträge aufzunehmen, die den Grundstücksbesitzer von allen Haftungsansprüchen, also auch von möglichen Schadenersatzklagen wegen gesundheitlicher Folgeschäden, freistellt. Es ist bezeichnend, dass keine Versicherung die Mobilfunkbetreiber gegen Folgeschäden versichert. Haftbar gemacht wird der Vermieter.“