Stadtteilzeitung Hildesheim West
Nr. 242 · Oktober 2013
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Moritzberg Verlag
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Bäckerei Krone

Richtigstellung

zum Artikel„Stadtvillen im Tausch gegen Paschenhalle“,
Moritz vom Berge, August 2013


Der oben bezeichnete Artikel enthält zahlreiche Unwahrheiten. So wird der frühere Ratsherr Dr. Hartmut Häger bzgl. der Liegenschaftsverkäufe der Stadt wie folgt zitiert: „Wenn das Ansiedlungs- oder das Wirtschaftsinteresse groß ist, werden Liegenschaften schon mal unter Marktpreis verkauft und Ausschreibungen für spezielle Bieter formuliert.“

Das ist falsch. Richtig ist: Die Stadt verkauft kein Grundstück unter Marktpreis. Das öffentliche Angebot von städtischen Immobilien richtet sich immer ausschließlich nach der Interessenlage der Stadt, nicht nach den Interessen etwaiger Bieter.

Ferner heißt es in dem Artikel: „Seit der Umstrukturierung fallen einigen Ratsmitgliedern häufiger Grundstücksverkäufe oder -tauschgeschäfte auf, die anscheinend im Geheimen bereits weitgehend abgesprochen sind, ehe die anderen Dezernate und der Rat davon erfahren.“

Das ist falsch. Richtig ist, dass Grundstückgeschäfte den zuständigen politischen Gremien vor Abschluss vorgestellt, dort beraten und beschlossen werden müssen.

Schließlich heißt es weiter: „Das erschwert fachlich fundierte Planung und Abstimmungen und stellt die sachlich sinnvolle Abfolge auf den Kopf – zäumt sozusagen das Pferd von hinten auf. ‚Erst kommen die Grundstücksgeschäfte, dann die städtebaulichen Abhängigkeiten‘, erklärt Stadtbaurat Dr. Kay Brummer. ‚Dadurch wird in die Stadtplanung eingegriffen und eine gute städtebauliche Entwicklung erschwert. Vernünftige Stadtentwicklungsplanung ist so kaum möglich“.

Das ist falsch. Richtig ist: Vor dem Verkauf von Grundstücken wird eine städtebauliche Stellungnahme des Baudezernats eingeholt, die im Regelfall persönlich vom Stadtbaurat mit gezeichnet wird. Damit wird gewährleistet, dass jeder Verkauf im stadtplanerischen Interesse der Stadt liegt. Darüber hinaus ist die städtebauliche Zulässigkeit der auf den verkauften Grundstücken geplanten Baumaßnahmen Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung.
Pressestelle Stadt Hildesheim, 6.9.2013
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